Zuverlässige Gutachten für Fahrzeugbewertung und -verkauf
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren KFZ-Gutachten und Services.
Welche Fahrzeuge können Sie begutachten?
Wir erstellen Gutachten für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge aller Art.
Wie läuft ein Unfallgutachten bei Ihnen ab?
Nach Terminvereinbarung begutachten wir das Fahrzeug vor Ort oder bei Bedarf mobil.
Welche Vorteile bietet eine Fahrzeugbewertung?
Sie erhalten eine objektive Einschätzung des Fahrzeugwerts für Kauf oder Verkauf.
Wie schnell erhalte ich mein Gutachten?
Meist wird das Gutachten innerhalb von 48 Stunden bereitgestellt, abhängig von Schadenumfang und Terminsituation.
Bieten Sie auch technische Beratung an?
Ja, wir beraten Sie umfassend zu Reparaturen, Wertminderung und Leasingrückläufern.
Parkschaden: Verursacher bekannt oder unbekannt – ist das Haftpflicht?
Ist der Verursacher bekannt und haftet dessen Versicherung: typischer Haftpflichtfall. Bei unbekanntem Verursacher ist es meist kein Haftpflichtfall, dann kommt je nach Vertrag Vollkasko oder Selbstzahler in Betracht.
Wie schnell bekommen ich einen Termin in München und kommen Sie vor Ort?
Begutachtung ist vor Ort möglich: bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs. Termine erfolgen zeitnah nach Abspracheim Raum München & Umgebung.
Unterstützen Sie bei Rückfragen der Versicherung oder mit einem Anwalt?
Ja: Auf Wunsch erfolgt die Übergabe des Gutachtens auch an einen Verkehrsrechtsanwalt; zudem Unterstützung bei Rückfragen nach der Gutachtenübergabe.
Wer bezahlt das Unfallgutachten (Kostenübernahme)?
Bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtfall) gehören Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, soweit das Gutachten erforderlich und zweckmäßig ist(§ 249 BGB / BGH). In der Praxis übernimmt die gegnerische Kfz‑Haftpflicht die Kosten in der Regel. Bei Kasko/selbstverschuldet hängt die Kostenübernahme vom Versicherungsvertrag ab oder es ist Selbstzahler.
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
In Haftpflichtfällen dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Das schützt besonders bei unklarer Schadenhöhe davor, dass Positionen wie Wertminderung/Nutzungsausfall übersehen werden.
Ab wann ist ein Unfallgutachten sinnvoll (Bagatellschaden)?
Bei eindeutig kleinen, oberflächlichen Schäden reicht oft Kostenvoranschlag + Fotos. Es gibt Faustregeln (z. B. ~1.000 €), aber rechtlich zählt: Durfte ein verständiger Geschädigter beim Blick auf den Schaden ein Gutachten für nötig halten? Gerade bei Stoßfänger‑Treffern können verdeckte Schäden für Laien nicht sicher ausgeschlossen werden.
Welche Unterlagen/Infos brauchen Sie für das Unfallgutachten?
Hilfreich sind: Fahrzeugschein, Unfall‑Datum/Ort, Fotos, Daten des Unfallgegners (Kennzeichen/Versicherung), Zeugen; ggf. Polizeivorgangsnummer. Wenn etwas fehlt: kurz anrufen wir sagen, was reicht.
Kann ich das Auto schon reparieren lassen oder sollte ich warten?
Für eine saubere Beweissicherungsollte der Schaden vor Reparatur dokumentiert sein (Fotos/Gutachten). Für die Reparatur selbst ist ein Gutachten nicht immer Pflicht, aber oft sinnvoll, wenn Ansprüche vollständig durchgesetzt werden sollen (z. B. Wertminderung).
Ich war selbst der Verursacher / es ist Kasko – erstellen Sie trotzdem ein Gutachten?
Ja, es sind auch Schadengutachten für Teilkasko/Vollkasko möglich. Ob Ihre Versicherung einen Gutachter stellt oder Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag/Schaden ab – das klären wir am besten kurz vorab telefonisch.
Was ist „merkantile Wertminderung“ – bekomme ich die auch?
Ein Unfallwagen kann trotz fachgerechter Reparatur am Markt weniger wert sein. Ob und in welcher Höhe Wertminderung anfällt, hängt u. a. von Alter/Laufleistung/Schadenbild ab und wird im Gutachten bewertet.
Was passiert bei (wirtschaftlichem) Totalschaden und was bedeutet die 130‑%‑Regel?
Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird meist Wiederbeschaffungswert minus Restwert ersetzt. Eine Reparatur kann ausnahmsweise bis 130 % möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. fachgerechte Reparatur/Nachweis/Weiternutzung).
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Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger stehen bei uns Objektivität und fachliche Präzision im Mittelpunkt. Dank unserer mehrjährigen Erfahrung im Automobilsektor erstellen wir Gutachten, auf die sich Kunden, Werkstätten und Rechtsanwälte gleichermaßen verlassen.
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