Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu unseren KFZ-Gutachten und Services.

Wir erstellen Gutachten für PKW, Motorräder und Nutzfahrzeuge aller Art.

Nach Terminvereinbarung begutachten wir das Fahrzeug vor Ort oder bei Bedarf mobil.

Sie erhalten eine objektive Einschätzung des Fahrzeugwerts für Kauf oder Verkauf.

Meist wird das Gutachten innerhalb von 48 Stunden bereitgestellt, abhängig von Schadenumfang und Terminsituation.

Ja, wir beraten Sie umfassend zu Reparaturen, Wertminderung und Leasingrückläufern.

Ist der Verursacher bekannt und haftet dessen Versicherung: typischer Haftpflichtfall. Bei unbekanntem Verursacher ist es meist kein Haftpflichtfall, dann kommt je nach Vertrag Vollkasko oder Selbstzahler in Betracht.

Begutachtung ist vor Ort möglich: bei Ihnen, in der Werkstatt oder am Standort des Fahrzeugs. Termine erfolgen zeitnah nach Abspracheim Raum München & Umgebung.

Ja: Auf Wunsch erfolgt die Übergabe des Gutachtens auch an einen Verkehrsrechtsanwalt; zudem Unterstützung bei Rückfragen nach der Gutachtenübergabe.

Bei unverschuldetem Unfall (Haftpflichtfall) gehören Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden, soweit das Gutachten erforderlich und zweckmäßig ist(§ 249 BGB / BGH). In der Praxis übernimmt die gegnerische Kfz‑Haftpflicht die Kosten in der Regel. Bei Kasko/selbstverschuldet hängt die Kostenübernahme vom Versicherungsvertrag ab oder es ist Selbstzahler.

In Haftpflichtfällen dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen. Das schützt besonders bei unklarer Schadenhöhe davor, dass Positionen wie Wertminderung/Nutzungsausfall übersehen werden.

Bei eindeutig kleinen, oberflächlichen Schäden reicht oft Kostenvoranschlag + Fotos. Es gibt Faustregeln (z. B. ~1.000 €), aber rechtlich zählt: Durfte ein verständiger Geschädigter beim Blick auf den Schaden ein Gutachten für nötig halten? Gerade bei Stoßfänger‑Treffern können verdeckte Schäden für Laien nicht sicher ausgeschlossen werden.

Hilfreich sind: Fahrzeugschein, Unfall‑Datum/Ort, Fotos, Daten des Unfallgegners (Kennzeichen/Versicherung), Zeugen; ggf. Polizeivorgangsnummer. Wenn etwas fehlt: kurz anrufen wir sagen, was reicht.

Für eine saubere Beweissicherungsollte der Schaden vor Reparatur dokumentiert sein (Fotos/Gutachten). Für die Reparatur selbst ist ein Gutachten nicht immer Pflicht, aber oft sinnvoll, wenn Ansprüche vollständig durchgesetzt werden sollen (z. B. Wertminderung).

Ja, es sind auch Schadengutachten für Teilkasko/Vollkasko möglich. Ob Ihre Versicherung einen Gutachter stellt oder Kosten übernimmt, hängt vom Vertrag/Schaden ab – das klären wir am besten kurz vorab telefonisch.

Ein Unfallwagen kann trotz fachgerechter Reparatur am Markt weniger wert sein. Ob und in welcher Höhe Wertminderung anfällt, hängt u. a. von Alter/Laufleistung/Schadenbild ab und wird im Gutachten bewertet.

Bei wirtschaftlichem Totalschaden wird meist Wiederbeschaffungswert minus Restwert ersetzt. Eine Reparatur kann ausnahmsweise bis 130 % möglich sein, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (u. a. fachgerechte Reparatur/Nachweis/Weiternutzung).

Entdecken Sie unser breites Leistungsspektrum, das höchste Präzision und Kundenzufriedenheit garantiert.

Dieses Gutachten ist darauf ausgelegt, Ihre Schadenslage genau zu erfassen.

Diese Bewertung liefert präzise Werte für An- und Verkauf oder Leasing.

Unsere Beratung sichert Ihnen optimale Reparaturabläufe und Kostentransparenz.

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger stehen bei uns Objektivität und fachliche Präzision im Mittelpunkt. Dank unserer mehrjährigen Erfahrung im Automobilsektor erstellen wir Gutachten, auf die sich Kunden, Werkstätten und Rechtsanwälte gleichermaßen verlassen.

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